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ComplianceBetreiberpflichtenEU-VO 2024/573

Kältemittel-Compliance — der Überblick für Betreiber

Als Betreiber einer Kälteanlage tragen Sie erhebliche Verantwortung: EU-VO 2024/573, ChemKlimaschutzV und das BImSchG definieren Pflichten, deren Verletzung mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Diese Seite fasst alle relevanten Regelwerke und Betreiberpflichten zusammen.

Welche Regelwerke gelten?

EU-VO 2024/573

EU-F-Gas-Verordnung 2024/573

Grundlage für Phase-Down, Verbote und Betreiberpflichten. Gilt seit 11. März 2024, einzelne Vorschriften ab 2025.

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ChemKlimaschutzV

Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Dient der Durchführung der EU-VO 2024/573 in Deutschland: Sachkunde, Zertifizierung, Betreiberpflichten und Ordnungswidrigkeiten (§ 16).

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BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Greift bei genehmigungspflichtigen Kälteanlagen. Enthält Anforderungen an Betreiber von Industrieanlagen.

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Betreiberpflichten auf einen Blick

Dichtheitsprüfung

1×, 2× oder 4× jährlich (je nach Anlagengröße)

Regelmäßige Prüfungen auf Kältemittel-Leckagen ab 5 t CO₂-Äquivalent bzw. 1 kg eines Gases nach Anhang II Gruppe 1. Intervall richtet sich nach dieser Menge.

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Anlagenbetriebsbuch (Logbuch)

Fortlaufend, 5 Jahre aufbewahren

Lückenlose Dokumentation aller Kälteanlagen-Betriebsvorgänge nach Art. 7 EU-VO 2024/573. Füllmengen, Wartungen, Leckagen.

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Sachkunde

Dauerhaft nachweisbar

Betreiber müssen die erforderliche Sachkunde nachweisen oder nachweisen, dass ein zertifizierter Kältefachbetrieb beauftragt wurde.

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Leckagen reparieren

Nachkontrolle innerhalb eines Monats

Festgestellte Leckagen unverzüglich reparieren lassen; bei prüfpflichtigen Anlagen Nachkontrolle durch zertifiziertes Personal frühestens nach 24 Stunden Betriebszeit, spätestens einen Monat nach der Reparatur (Art. 4 Abs. 5).

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Phase-Down-Monitoring

Laufend — regelmäßige Prüfung des Anlagenbestands

Betroffene Kältemittel (R-404A, R-410A etc.) auf Auslaufdaten überwachen und rechtzeitig Retrofit planen.

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Nach einer gefundenen Leckage folgen Reparatur, Nachkontrolle und Eintrag ins Logbuch
Leckagen sind bei jeder Anlage zu reparieren; Prüfung, Nachkontrolle und Logbuch gelten für prüfpflichtige Anlagen ab 5 t CO₂-Äquivalent bzw. 1 kg eines Gases nach Anhang II Gruppe 1.
1
Dichtheitsprüfung
Mindestens 1×, 2× oder 4× jährlich, je nach Anlagengröße
2
Leckage reparieren
Festgestellte Leckagen unverzüglich reparieren lassen
3
Nachkontrolle
Durch zertifiziertes Personal frühestens nach 24 Stunden Betriebszeit, spätestens einen Monat nach der Reparatur
4
Logbuch führen
Füllmengen, Wartungen und Leckagen nach Art. 7 dokumentieren, mindestens 5 Jahre aufbewahren
QuelleVO (EU) 2024/573 Art. 4 Abs. 5, Art. 5 und Art. 7
VO (EU) 2024/573

Compliance-Pyramide

Nicht alle Pflichten haben dieselbe Dringlichkeit. Die Pyramide zeigt die Hierarchie der Pflichten — von unverzichtbar (Basis) bis zu empfohlen (Spitze):

Basis-Pflichten (Gesetzlich zwingend)

Dichtheitsprüfung, Anlagenbetriebsbuch, Reparatur von Leckagen

Wesentliche Pflichten (Erhebliche Konsequenzen)

Sachkunde-Nachweis, Phase-Down-Monitoring

Empfohlene Praktiken (Risikominimierung)

Automatische Fristenüberwachung, proaktiver Retrofit-Plan, digitales Logbuch für Behördenkontrollen

Compliance-Checkliste

Nutzen Sie diese Compliance-Checkliste, um Ihre Anlagen systematisch zu prüfen, zum Beispiel bei internen Audits.

  • □Alle Kälteanlagen identifiziert und CO₂-Äquivalent berechnet
  • □Prüfintervalle aller Anlagen dokumentiert (1×, 2× oder 4× jährlich)
  • □Nächste Prüftermine für alle Anlagen notiert
  • □Anlagenbetriebsbücher vorhanden und vollständig
  • □Sachkunde-Nachweis erbracht oder Kältefachbetrieb beauftragt
  • □Phase-Down betroffene Anlagen identifiziert und Retrofit-Plan erstellt
  • □Leckage-Erkennungssysteme (LES) dokumentiert falls vorhanden
  • □Bußgeldrisiken bekannt und Versicherungsschutz geprüft

Alle Wissensartikel im Überblick

Compliance-Pflichten automatisiert überwachen

FGasLog prüft automatisch alle Betreiberpflichten für Ihre Anlagen — von Dichtheitsprüfungs-Fristen bis zum Phase-Down-Alarm.

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