F-Gas Phase-Down 2024–2030 — Der Zeitplan für Betreiber
Die EU reduziert die verfügbare Menge fluorierter Treibhausgase (F-Gase) schrittweise — der sogenannte „Phase-Down“. Mit der neuen VO 2024/573 wurde der Phase-Down deutlich verschärft: Bis 2030 sinkt die zulässige Inverkehrbringungsmenge auf rund 13 % des 2015-Basiswerts. Bis 2050 ist ein vollständiger Phase-Out aller HFKW vorgesehen. Das hat direkte Auswirkungen auf Verfügbarkeit und Preise von Kältemitteln.
Phase-Down-Zeitplan im Überblick
| Zeitraum | Verfügbarkeit | Neue Verbote |
|---|---|---|
| 2015 (Basis) | 100 % (Referenzwert) | — |
| 2018–2020 | 63 % (VO 517/2014) | R-404A Service-Verbot (GWP > 2.500) ab 1.1.2020 |
| 2021–2023 | 45 % (VO 517/2014) | Weiter verschärfte Phase-Down-Quoten |
| 2024 | ~ 65 % | EU-VO 2024/573 in Kraft (11.3.2024), neue Pflichtfelder im Logbuch |
| 2025–2027 | ~ 28 % | Verbot HFKW > 2.500 GWP in stationären Kälteanlagen ab 1.1.2025 |
| 2028–2029 | ~ 14 % | R-410A in Single-Split-Klimageräten ≤ 12 kW (GWP ≥ 750) verboten ab 1.1.2027 |
| Ab 2030 | ~ 13 % | Verbot GWP ≥ 750 in stationären Kälteanlagen |
| Bis 2050 | 0 % | Vollständiger Phase-Out aller HFKW |
Welche Kältemittel sind besonders betroffen?
Nachfüllverbot seit 2020 für Anlagen > 40 t CO₂-Äq. Nur noch recyceltes R-404A verfügbar — zu sehr hohen Preisen.
Ähnlich wie R-404A: Nachfüllverbot seit 2020. Sofortige Umrüstungsplanung empfohlen.
Neubauverbot für Split-Klimaanlagen ab 2027. Bestehende Anlagen können weiter betrieben und gewartet werden, aber mit steigendem Preis.
Unter Druck durch Phase-Down-Quoten, aber kein spezifisches Verbot für Bestandsanlagen.
Was sollten Betreiber jetzt tun?
- Alle Kälteanlagen auf betroffene Kältemittel prüfen (R-404A, R-507A, R-410A)
- CO₂-Äquivalent berechnen und mit den Verbotsschwellen abgleichen
- Umrüstungsplan mit Kältefachbetrieb erstellen (Low-GWP-Alternativen: R-32, R-290, R-744)
- Budget für Umrüstungen frühzeitig einplanen
- Bestehende Anlagen dokumentieren, bevor Kältemittel knapp und teuer werden
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