F-Gas Phase-Down 2024–2030 — Der Zeitplan für Betreiber
Die EU reduziert die verfügbare Menge fluorierter Treibhausgase (F-Gase) schrittweise — der sogenannte „Phase-Down“. Bis 2030 sind nur noch 15 % des Ausgangswerts von 2015 erlaubt. Das hat direkte Auswirkungen auf die Verfügbarkeit und Preise von Kältemitteln.
Phase-Down-Zeitplan im Überblick
| Zeitraum | Verfügbarkeit | Neue Verbote |
|---|---|---|
| 2015–2017 | 100 % (Basisjahr) | — |
| 2018–2020 | 63 % | R-404A Nachfüllverbot (GWP > 2.500) |
| 2021–2023 | 45 % | Weiter verschärfte Phase-Down-Quoten |
| 2024–2026 | 31 % | Neue EU-VO 2024/573 in Kraft, verschärfte Dokumentation |
| 2027–2029 | 21 % | R-410A Neubauverbot für Split-Klimaanlagen |
| Ab 2030 | 15 % | Weitreichende Verbote für High-GWP-Kältemittel |
Welche Kältemittel sind besonders betroffen?
Nachfüllverbot seit 2020 für Anlagen > 40 t CO₂-Äq. Nur noch recyceltes R-404A verfügbar — zu sehr hohen Preisen.
Ähnlich wie R-404A: Nachfüllverbot seit 2020. Sofortige Umrüstungsplanung empfohlen.
Neubauverbot für Split-Klimaanlagen ab 2027. Bestehende Anlagen können weiter betrieben und gewartet werden, aber mit steigendem Preis.
Unter Druck durch Phase-Down-Quoten, aber kein spezifisches Verbot für Bestandsanlagen.
Was sollten Betreiber jetzt tun?
- Alle Kälteanlagen auf betroffene Kältemittel prüfen (R-404A, R-507A, R-410A)
- CO₂-Äquivalent berechnen und mit den Verbotsschwellen abgleichen
- Umrüstungsplan mit Kältefachbetrieb erstellen (Low-GWP-Alternativen: R-32, R-290, R-744)
- Budget für Umrüstungen frühzeitig einplanen
- Bestehende Anlagen dokumentieren, bevor Kältemittel knapp und teuer werden
FGasLog Phase-Down-Alarm
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