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GWPCO₂-ÄquivalentKältemittel

GWP-Wert und CO₂-Äquivalent bei Kältemitteln — einfach erklärt

Der GWP-Wert (Global Warming Potential) ist das Maß für die Klimawirksamkeit eines Kältemittels im Vergleich zu CO₂. Er ist die Grundlage für die Berechnung des CO₂-Äquivalents — und damit für die Prüfpflicht nach EU-VO 2024/573.

Was ist der GWP-Wert?

GWP steht für „Global Warming Potential“ (globales Erwärmungspotenzial). Er gibt an, wie viel Mal stärker ein Gas als CO₂ zum Treibhauseffekt beiträgt — gemessen über einen Zeitraum von 100 Jahren.

CO₂ hat per Definition einen GWP-Wert von 1. R-404A hat einen GWP von 3.922 — bedeutet: 1 kg R-404A wirkt 3.922× stärker auf das Klima als 1 kg CO₂.

CO₂-Äquivalent berechnen

CO₂-Äquivalent (t) = GWP × Füllmenge (kg) ÷ 1.000

Rechenbeispiel:

Anlage mit 50 kg R-404A (GWP = 3.922):
3.922 × 50 ÷ 1.000 = 196,1 t CO₂-Äquivalent

Ergebnis: 50–500 t Schwellenwert → Prüfpflicht 2× jährlich.

GWP-Werte gängiger Kältemittel

KältemittelGWPTypStatus
R-404A3.922HFKWNachfüllverbot seit 2020
R-410A2.088HFKWNeubauverbot ab 2027
R-407C1.774HFKWPhase-Down
R-134a1.430HFKWPhase-Down
R-507A3.985HFKWNachfüllverbot
R-32675HFKWZugelassen
R-1234yf4HFOZugelassen, Low-GWP
R-1234ze7HFOZugelassen, Low-GWP
R-744 (CO₂)1NatürlichZugelassen, natürlich
R-717 (NH₃)0NatürlichZugelassen, natürlich
R-290 (Propan)3NatürlichZugelassen, brennbar

Warum ist der GWP-Wert für die Prüfpflicht entscheidend?

Das CO₂-Äquivalent — berechnet aus GWP × Füllmenge — bestimmt, ob eine Anlage überhaupt prüfpflichtig ist (ab 5 t CO₂-Äq.) und wie häufig sie geprüft werden muss (1×, 2× oder 4× jährlich).

Eine kleine Anlage mit R-404A kann durch den hohen GWP-Wert sehr schnell die 50-t-Schwelle überschreiten und damit in die 2×-Prüfpflicht rutschen — während eine größere Anlage mit Ammoniak (GWP = 0) überhaupt nicht prüfpflichtig ist.

GWP und Prüfpflicht sofort berechnen