Kältemittel-Logbuch Software nach EU-VO 2024/573 — digital, sicher, lückenlos dokumentiert
FGasLog ist das digitale Anlagenbetriebsbuch für Betreiber von Kälteanlagen. Automatische GWP-Berechnung, Fristenerinnerungen und UBA-Export — komplett ohne Papierchaos.
Warum FGasLog — statt Papier oder Excel?
FGasLog übernimmt die Arbeit, die bei Papierlogbüchern und Excel-Tabellen manuell anfällt — Fristen, Berechnungen und Exporte an einem Ort.
Logbuch nach EU-VO 2024/573 führen
Alle Pflichtangaben nach Art. 7 der neuen F-Gas-Verordnung sind als Eingabefelder vorstrukturiert.
Automatische GWP-Berechnung
CO₂-Äquivalent wird aus Kältemitteltyp und Füllmenge berechnet. Anhand der CO₂-Äquivalent-Schwellen schlägt FGasLog ein Prüfintervall vor.
Fristenerinnerungen
30, 14 und 7 Tage vor jeder Dichtheitsprüfung erhalten Sie und Ihr Kältefachbetrieb eine E-Mail.
Multi-Standort
Verwalten Sie alle Anlagen an allen Standorten in einem System. Zentrale Übersicht, standortbezogene Rechte.
Unveränderlicher Audit-Trail
Alle Einträge sind unveränderlich, mit Zeitstempel versehen und jederzeit als PDF exportierbar.
UBA-Meldungsexport
Export aller Kältemitteldaten im UBA-Format.
In 4 Schritten zur F-Gas-Compliance
Account erstellen
Kostenlos registrieren — keine Kreditkarte, keine Vertragsbindung.
Anlagen anlegen
Kälteanlage eintragen: Standort, Kältemitteltyp, Füllmenge. FGasLog berechnet das CO₂-Äquivalent und schlägt ein Prüfintervall vor.
Wartungen dokumentieren
Dichtheitsprüfungen, Kältemittelnachfüllungen und Wartungsberichte direkt im System eintragen — auch per Smartphone.
Compliance nachweisen
Bei Kontrollen: PDF-Export in Sekunden. Für die UBA-Meldung: fertiger Export per Klick.
FGasLog vs. Papier vs. Excel
Warum analoge Methoden für die EU-F-Gas-VO 2024/573 nicht mehr ausreichen
| Funktion | Papier-Logbuch | Excel | FGasLog |
|---|---|---|---|
| Digitales Anlagenbetriebsbuch | — | — | |
| Automatische GWP-Berechnung | — | manuell | |
| Prüfintervall-Vorschlag nach CO₂-Äquivalent | — | — | |
| E-Mail-Erinnerungen | — | — | |
| Phase-Down-Alarm | — | — | |
| Multi-Standort-Verwaltung | — | aufwändig | |
| UBA-Export | — | manuell | |
| Kältefachbetrieb-Zugriff | — | — | |
| 5-Jahres-Archiv automatisch | — | — | |
| Datenhaltung in der EU | bedingt |
Für wen ist FGasLog?
Kurz: Jeder Betreiber von Kälteanlagen mit Dokumentationspflicht nach EU-VO 2024/573.
Häufige Fragen zur Kältemittel-Logbuch-Software
Für wen ist FGasLog geeignet?
FGasLog richtet sich an Betreiber von Kälteanlagen nach EU-VO 2024/573 — also Unternehmen, die Kühlgeräte, Klimaanlagen oder Wärmepumpen mit mindestens 5 Tonnen CO₂-Äquivalent betreiben. Typische Einsatzbereiche sind Supermärkte, Hotels, Logistik und Industrie.
Welche Anforderungen der EU-F-Gas-Verordnung 2024/573 bildet FGasLog ab?
FGasLog ist auf die Aufzeichnungen ausgerichtet, die Betreiber nach Art. 7 EU-VO 2024/573 je Einrichtung führen. Die Eingaben sind vorstrukturiert, das CO₂-Äquivalent wird aus Kältemittel und Füllmenge berechnet, und die Prüffristen nach Art. 5 Abs. 6 werden daraus abgeleitet.
Kann ich FGasLog vor dem Kauf ausprobieren?
Ja. Im Demo-Modus testen Sie FGasLog vollständig und ohne Registrierung. Danach starten Sie ab 39 €/Monat zzgl. USt. — mit 30 Tagen Geld-zurück-Garantie und monatlich kündbar. Die Nutzerzahl ist in allen Tarifen unbegrenzt.
Kann mein Kältefachbetrieb Protokolle direkt eintragen?
Ja. Ab dem Professional-Tarif können Sie Techniker Ihres Kältefachbetriebs einladen. Diese können Dichtheitsprüfprotokolle und Wartungsberichte direkt eintragen, ohne Zugriff auf andere sensible Daten zu haben.
Wie werden Daten gespeichert?
Alle Daten werden auf EU-Servern gespeichert. Es besteht eine SSL-Verschlüsselung. Auf Anfrage wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Gibt es einen Export für Behördenkontrollen?
Ja. Jede Anlage und jedes Logbuch kann als PDF exportiert werden, zum Beispiel für die Vorlage bei einer Kontrolle. Zusätzlich gibt es den Export im UBA-Format.
Ist ein Logbuch für Kälteanlagen Pflicht?
Ja, für Einrichtungen, die nach Art. 5 Abs. 1 EU-VO 2024/573 auf Dichtheit kontrolliert werden müssen – also ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent oder ab 1 kg eines Gases nach Anhang II Gruppe 1. Der Betreiber führt für jede dieser Einrichtungen Aufzeichnungen, unter anderem über Menge und Art des enthaltenen Kältemittels, das ausführende Unternehmen mit Zertifikatsnummer sowie Datum und Ergebnis der Dichtheitskontrollen (Art. 7 Abs. 1). Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren (Art. 7 Abs. 2).
Bereit? FGasLog kostenlos testen.
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