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ChemKlimaschutzV Bußgelder — Was droht bei F-Gas-Verstößen?

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) setzt die EU-F-Gas-Verordnung in deutsches Recht um. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 50.000 € pro Verstoß geahndet werden.

Wichtiger Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über Bußgeldtatbestände. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Für konkrete Fragen wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Umweltrecht.

Bußgeldkatalog nach ChemKlimaschutzV

VerstoßMax. Bußgeld

Kein Anlagenbetriebsbuch (Logbuch fehlt)

§ 19 Abs. 1 Nr. 8 ChemKlimaschutzV

50.000 €

Dichtheitsprüfung versäumt

§ 19 Abs. 1 Nr. 5 ChemKlimaschutzV

50.000 €

Unzertifizierter Techniker eingesetzt

§ 19 Abs. 1 Nr. 3 ChemKlimaschutzV

50.000 €

Nachfüllen von verbotenem Kältemittel (z.B. R-404A nach Frist)

§ 19 Abs. 1 Nr. 1 ChemKlimaschutzV

50.000 €

Keine UBA-Meldung bei Meldepflicht

§ 45 ChemKlimaschutzV i.V.m. EU-VO 2024/573

50.000 €

Unvollständige Aufzeichnungen im Logbuch

§ 19 Abs. 1 Nr. 8 ChemKlimaschutzV

30.000 €

Wer kontrolliert?

Die Kontrollen werden in Deutschland von verschiedenen Behörden durchgeführt, je nach Bundesland:

  • Gewerbeaufsichtsämter und Regierungspräsidien (Betriebsprüfungen)
  • Umweltbundesamt (UBA) bei Kältemittelmeldungen und Statistik
  • Zoll bei Import und Handel von illegalen Kältemitteln
  • Veterinärämter in lebensmittelverarbeitenden Betrieben

Die Kontrollhäufigkeit hat seit Einführung der neuen EU-VO 2024/573 zugenommen. Betreiber ohne vollständige Dokumentation riskieren bei jeder Routinekontrolle ein Bußgeld.

Wie schützen Sie sich vor Bußgeldern?

  • Vollständiges Anlagenbetriebsbuch für jede Anlage ab 5 t CO₂-Äquivalent führen
  • Dichtheitsprüfungs-Termine einhalten und dokumentieren
  • Nur zertifizierte Kältefachbetriebe beauftragen
  • Verbotene Kältemittel nicht nachfüllen lassen
  • UBA-Meldung fristgerecht einreichen (falls meldepflichtig)
  • Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren für alle Aufzeichnungen beachten

Rechtssicherheit mit FGasLog

FGasLog implementiert alle Pflichtfelder nach Art. 6 EU-VO 2024/573. Das digitale Anlagenbetriebsbuch, automatische Prüffrist-Erinnerungen und der PDF-Export für Behörden schützen Sie vor den häufigsten Bußgeldtatbeständen.

Bußgelder vermeiden — jetzt absichern