Dichtheitsprüfung Fristen — Wann muss geprüft werden?
Die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung gilt für alle Kälteanlagen ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent. Die Prüfhäufigkeit richtet sich nach der CO₂-Äquivalent-Menge der Anlage.
Die Prüfintervalle im Überblick
| CO₂-Äquivalent | Ohne LES | Mit LES |
|---|---|---|
| 5–50 t CO₂-Äquivalent | 1× pro Jahr | 1× alle 2 Jahre |
| 50–500 t CO₂-Äquivalent | 2× pro Jahr | 1× pro Jahr |
| Über 500 t CO₂-Äquivalent | 4× pro Jahr | 2× pro Jahr |
Quelle: EU-VO 2024/573, Art. 5 (Dichtheitskontrollen). LES = Leckage-Erkennungssystem.
CO₂-Äquivalent berechnen
Das CO₂-Äquivalent einer Anlage berechnet sich wie folgt:
Beispiel: Eine Anlage mit 20 kg R-404A (GWP = 3.922) hat ein CO₂-Äquivalent von 3.922 × 20 / 1.000 = 78,4 t — also Prüfpflicht 2× jährlich.
Tipp: Nutzen Sie den kostenlosen GWP-Rechner um das CO₂-Äquivalent für Ihre Anlage zu berechnen.
Was ist ein Leckage-Erkennungssystem (LES)?
Ein LES ist ein automatisches System, das Kältemittelleckagen erkennt und meldet. Anlagen mit einem zertifizierten LES profitieren von halbierten Prüfintervallen. Das LES muss mindestens einmal pro Jahr geprüft werden.
Was muss bei der Dichtheitsprüfung dokumentiert werden?
- Datum der Prüfung
- Name und Zertifikatsnummer des prüfenden Kältefachbetriebs
- Ergebnis der Prüfung (dicht / nicht dicht)
- Festgestellte Leckagestellen und durchgeführte Reparaturen
- Nachgefüllte Kältemittelmenge (falls zutreffend)
- Zurückgewonnene Kältemittelmenge (falls zutreffend)
Konsequenzen bei versäumten Prüfungen
Versäumte Dichtheitsprüfungen sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 ChemKlimaschutzV und können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich kann bei Kältemittelaustritt eine strafrechtliche Relevanz entstehen.
FGasLog berechnet und überwacht alle Prüffristen automatisch
FGasLog berechnet für jede Anlage automatisch das CO₂-Äquivalent und die daraus resultierenden Prüffristen — inklusive LES-Berücksichtigung. 30, 14 und 7 Tage vor jeder fälligen Prüfung erhalten Sie und Ihr Kältefachbetrieb eine E-Mail-Erinnerung.
Häufige Fragen zur Dichtheitsprüfung
Wie oft muss eine Kälteanlage auf Dichtheit geprüft werden?
Die Prüfintervalle nach EU-VO 2024/573 richten sich nach dem CO₂-Äquivalent: Ab 5 t CO₂-Äquivalent ist eine jährliche Prüfung Pflicht. Ab 50 t halbjährlich, ab 500 t sogar vierteljährlich. Hermetisch geschlossene Systeme (z.B. hermetisch versiegelte Kälteanlagen in торговых Räumen) profitieren von Sonderregeln und einer LES-Reduktion.
Was passiert bei einer versäumten Dichtheitsprüfung?
Versäumte Prüfungen sind Ordnungswidrigkeiten nach § 19 ChemKlimaschutzV — Bußgelder bis zu 50.000 € pro Anlage sind möglich. Bei besonders schwerwiegenden Fällen oder Wiederholungstätern kann die zuständige Behörde eine Stilllegungsanordnung für die betroffene Anlage erlassen.
Welche Sonderregeln gelten während des F-Gas-Phase-Down?
Der Phase-Down nach EU-VO 2024/573 reduziert HFKW-Mengen schrittweise. Anlagen mit hohem GWP-Kältemittel (z.B. R-404A, R-410A) werden von den Behörden bevorzugt geprüft. Für R-404A gilt bereits ein Nachfüllverbot seit 2020 für Anlagen über 40 t CO₂-Äquivalent. Betreiber sollten frühzeitig auf Low-GWP-Alternativen umrüsten.