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DichtheitsprüfungFristenPrüfpflicht

Dichtheitsprüfung Fristen — Wann muss geprüft werden?

Die Pflicht zur regelmäßigen Dichtheitsprüfung gilt für alle Kälteanlagen ab 5 Tonnen CO₂-Äquivalent. Die Prüfhäufigkeit richtet sich nach der CO₂-Äquivalent-Menge der Anlage.

Die Prüfintervalle im Überblick

CO₂-ÄquivalentOhne LESMit LES
5–50 t CO₂-Äquivalent1× pro Jahr1× alle 2 Jahre
50–500 t CO₂-Äquivalent2× pro Jahr1× pro Jahr
Über 500 t CO₂-Äquivalent4× pro Jahr2× pro Jahr

Quelle: EU-VO 2024/573, Art. 7. LES = Leckage-Erkennungssystem.

CO₂-Äquivalent berechnen

Das CO₂-Äquivalent einer Anlage berechnet sich wie folgt:

CO₂-Äquivalent (t) = GWP × Füllmenge (kg) / 1.000

Beispiel: Eine Anlage mit 20 kg R-404A (GWP = 3.922) hat ein CO₂-Äquivalent von 3.922 × 20 / 1.000 = 78,4 t — also Prüfpflicht 2× jährlich.

Tipp: Nutzen Sie den kostenlosen GWP-Rechner um das CO₂-Äquivalent für Ihre Anlage zu berechnen.

Was ist ein Leckage-Erkennungssystem (LES)?

Ein LES ist ein automatisches System, das Kältemittelleckagen erkennt und meldet. Anlagen mit einem zertifizierten LES profitieren von halbierten Prüfintervallen. Das LES muss mindestens einmal pro Jahr geprüft werden.

Was muss bei der Dichtheitsprüfung dokumentiert werden?

  • Datum der Prüfung
  • Name und Zertifikatsnummer des prüfenden Kältefachbetriebs
  • Ergebnis der Prüfung (dicht / nicht dicht)
  • Festgestellte Leckagestellen und durchgeführte Reparaturen
  • Nachgefüllte Kältemittelmenge (falls zutreffend)
  • Zurückgewonnene Kältemittelmenge (falls zutreffend)

Konsequenzen bei versäumten Prüfungen

Versäumte Dichtheitsprüfungen sind eine Ordnungswidrigkeit nach § 19 ChemKlimaschutzV und können mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden. Zusätzlich kann bei Kältemittelaustritt eine strafrechtliche Relevanz entstehen.

FGasLog berechnet und überwacht alle Prüffristen automatisch

FGasLog berechnet für jede Anlage automatisch das CO₂-Äquivalent und die daraus resultierenden Prüffristen — inklusive LES-Berücksichtigung. 30, 14 und 7 Tage vor jeder fälligen Prüfung erhalten Sie und Ihr Kältefachbetrieb eine E-Mail-Erinnerung.

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