Kältemittel-Logbuch digital führen — So erfüllen Sie Art. 6 EU-VO 2024/573
Wie muss ein rechtssicheres Kältemittel-Logbuch nach Art. 6 EU-VO 2024/573 aussehen? Alle Pflichtfelder, erlaubte Formate und Vorteile der digitalen Führung im Überblick.
Das Kältemittel-Logbuch (auch: Anlagenbetriebsbuch) ist die zentrale Dokumentationspflicht für Betreiber von Kälteanlagen nach EU-VO 2024/573. Art. 6 der Verordnung legt fest, was dieses Logbuch enthalten muss — und seit Januar 2025 gelten verschärfte Anforderungen.
Was ist das Kältemittel-Logbuch?
Das Kältemittel-Logbuch ist die offizielle Aufzeichnung aller kältemittelbezogenen Vorgänge an einer Anlage. Es dient als Nachweis gegenüber Behörden bei Kontrollen und als Grundlage für die jährliche UBA-Meldung.
Jede Anlage ab 5 t CO₂-Äquivalent muss ein eigenes Logbuch haben — nicht ein Sammellogbuch für alle Anlagen eines Standorts.
Was muss das Logbuch nach Art. 6 EU-VO 2024/573 enthalten?
Stammdaten der Anlage
- Bezeichnung und Standort der Anlage
- Kältemitteltyp und -menge (Füllmenge in kg)
- GWP-Wert des eingesetzten Kältemittels
- CO₂-Äquivalent der Anlage
- Vorhandensein eines Leckage-Erkennungssystems (LES)
- Prüfintervall (1×, 2× oder 4× jährlich)
Zu jedem Vorgang (Wartung, Prüfung, Befüllung)
- Datum des Vorgangs
- Art des Vorgangs (Dichtheitsprüfung, Kältemittelbefüllung, Wartung, Reparatur)
- Name und Zertifikatsnummer des Kältefachbetriebs
- Name des ausführenden Technikers
- Ergebnis / Befund
- Nachgefüllte Kältemittelmenge (bei Befüllung)
- Zurückgewonnene Kältemittelmenge (bei Entleerung)
Kältemittelbilanz
Seit EU-VO 2024/573 muss explizit eine Kältemittelbilanz geführt werden:
- Gesamte nachgefüllte Menge im Jahr
- Gesamte zurückgewonnene Menge im Jahr
Papier, Excel oder digital — was ist erlaubt?
Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Format vor. Theoretisch ist auch ein Papierlogbuch zulässig — solange es alle Pflichtfelder enthält und 5 Jahre aufbewahrt wird.
Warum digitale Logbücher besser sind
| Aspekt | Papier/Excel | Digitales Logbuch | |--------|--------------|-------------------| | Pflichtfelder | Manuell sicherstellen | Automatisch vorgegeben | | GWP-Berechnung | Manuell | Automatisch | | Prüffristen | Manuell nachhalten | Automatische Erinnerungen | | Kältemittelbilanz | Manuell | Automatisch aggregiert | | Bei Kontrolle | Suchen und vorlegen | PDF auf Knopfdruck | | Aufbewahrungspflicht | Selbst verwalten | Cloud, automatisch |
Häufige Fehler bei der Logbuch-Führung
1. GWP-Wert und CO₂-Äquivalent fehlen
Seit EU-VO 2024/573 sind das Pflichtfelder. Viele Betreiber, die noch alte Excel-Vorlagen nutzen, haben diese Felder nicht — das führt bei Kontrollen zu Beanstandungen.
2. Kältemittelbilanz fehlt
Die separate Bilanzierung von nachgefüllten und zurückgewonnenen Kältemittelmengen ist neu in der EU-VO 2024/573. Alte Logbuch-Vorlagen erfassen das nicht.
3. Nur eine Datei für alle Anlagen
Jede Anlage braucht ein eigenes Logbuch. Ein "Sammelordner" für alle Anlagen eines Standorts entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen.
4. Aufbewahrungspflicht nicht erfüllt
Alle Aufzeichnungen müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Bei Papierdokumenten gehen diese häufig verloren — bei Umzügen, Personalwechsel oder einfach durch Unordnung.
Schritt-für-Schritt: So digitalisieren Sie Ihr Logbuch
- Alle Anlagen erfassen: Erstellen Sie zunächst eine vollständige Liste aller Kälteanlagen — Standort, Kältemitteltyp, Füllmenge.
- GWP-Werte recherchieren: Für gängige Kältemittel finden Sie die GWP-Werte in unserem Kältemittel-Überblick.
- CO₂-Äquivalent berechnen: Nutzen Sie den GWP-Rechner für jede Anlage.
- Digitales System einrichten: FGasLog strukturiert alle Pflichtfelder vor und berechnet Prüfintervalle automatisch.
- Historische Daten übertragen: Wenn Sie bisher Papierlogbücher geführt haben, übertragen Sie die letzten 5 Jahre.
Fazit
Ein vollständiges, korrektes Kältemittel-Logbuch ist die Basis jeder F-Gas-Compliance. Die neuen Pflichtfelder in EU-VO 2024/573 machen die manuelle Führung in Excel noch fehleranfälliger. Ein digitales Logbuch, das alle Pflichtfelder vorstrukturiert und Prüffristen automatisch überwacht, ist die effizienteste Lösung.
Tipp: FGasLog implementiert alle Pflichtfelder nach Art. 6 EU-VO 2024/573 — kostenlos während der Beta-Phase.
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